Teilnahmebedingungen

Bergtouren sind immer mit einem Risiko verbunden. Deshalb erfolgt jede Teilnahme an solchen bergsportlichen Aktivitäten grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Mit der Anmeldung verzichtet jeder Teilnehmer ausnahmslos auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter und Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder von der Sektion beauftragte Personen sowie die Sektionsleitung der Sektion Schwaben und den Vorstand der Bezirksgruppe Kreis Böblingen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen ein Schaden abgedeckt ist und die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.

Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer der Veröffentlichung von ihn zeigenden Tourenfotos in Veröffentlichungen der DAV Sektion Schwaben und der örtlichen Presse ein.

Mit Ausnahme von 1-tägigen Schnuppertouren dürfen nur DAV Mitglieder an unserem Tourenprogramm teilnehmen.

Innerhalb des Tourenprogramms werden die folgenden Symbole verwendet:

Führer einer Führungstour. Dieser Leiter ist ein ausgebildeter Fachübungsleiter Jugend- oder Wanderleiter. Während der Tour sind dieTeilnehmer verpflichtet, den Anordnungen des Tourenleiters Folge zu leisten. Der Tourenleiter ist berechtigt, Teilnehmer, die die für die Tour erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Tour auszuschließen. Er kann den Tourenverlauf abändern, wenn er dies für erforderlich hält.

Organisator einer Gemeinschaftstour. Gemeinschaftstouren sind Touren, an denen die Teilnehmer in eigener Verantwortung teilnehmen. Es gibt dabei keinen Führer, vielmehr werden die Touren gemeinschaftlich geplant und durchgeführt. Der „Organisator“ der Tour legt lediglich die Rahmenbedingungen fest und ist für die Organisation (Buchung von Unterkunft, etc.) zuständig.

Anmeldegebühr. Die Bezirksgruppe erhebt diese Gebühr, um einen Teil ihrer eigenen Kosten zu decken und um dem jeweiligen Tourenleiter seine Kosten zu erstatten. Während der Tour können zusätzliche Kosten (z.B. Anreise, Unterkunft und Verpflegung) entstehen.

Anmeldeschluss. Nach diesem Datum entscheidet sich, ob genügend Teilnehmer da sind, um die Tour durchzuführen. Außerdem wird die Unterkunft reserviert. Ob im Einzelfall noch eine Anmeldung nach diesem Termin möglich ist, muss mit dem Tourenleiter direkt abgeklärt werden.

Anzahl der Teilnehmer. Minimale und maximale Teilnehmeranzahl. Wird die Minimalzahl nicht erreicht, wird die Tour in der Regel abgesagt. Bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl kann der Führer durch Einsatz von ei-nem zusätzlichen Führer oder Assistenten die Zahl erhöhen.

Ausrüstungsliste für diese Tour. Eine zweckmäßige Ausrüstung ist unbedingt erforderlich. Zum Teil kann Ausleihe von Material (z.B. Klettergurt, Steigeisen, Pickel, VS-Gerät und Schneeschuhe) über den Tourenführer organisiert werden.

Anforderung. Konditionelle und technische Schwierigkeit. Für eine ausführliche Beschreibung sei auf das Sektionsprogramm „Mehr erleben mit der Sektion Schwaben“ auf die Seiten 4-7 verwiesen, das auch unter www.alpenverein-schwaben.de heruntergeladen werden kann.

Bei Anreise mit Privat-PKWs werden die Fahrtkosten wie folgt aufgeteilt:

Pro Fahrzeug werden pro gefahrenem Kilometer 0,30 € berechnet. Der so entstehende Betrag wird von allen Teilnehmern (auch den Fahrern) zu gleichen Teilen eingesammelt und dann gleichmäßig auf die Fahrer aufgeteilt.

Teilnahme: Mit Ausnahme von 1-tägigen Schnuppertouren wird die Teilnahme an unserem Tourenprogramm nur für DAV Mitglieder angeboten. Das gilt auch für die Teilnahme an den Ausfahrten mit unseren spanischen Freunden.

 Für die Anmeldung zu einer Tour sind zwei Schritte notwendig:

 1. Schriftliche Anmeldung

über die Internet-Seite: www.alpenverein-bb.de.

2. Überweisung der Teilnehmergebühr

mit genauer Angabe der Tourennummer und des Teilnehmers an:

Sektion Schwaben des DAV Bezirksgruppe Kreis Böblingen
Kontonummer 1020010
bei der Kreissparkasse Böblingen
Bankleitzahl 603 501 30
IBAN: DE16603501300001020010
BIC: BBKRDE6BXXX

Ausnahmen:

Sektionsveranstaltungen: Bitte melden Sie sich bei der Sektionsgeschäftsstelle oder unter www.alpenverein-schwaben.de an.

Bei Ausfahrten, deren Teilnehmerzahl begrenzt ist, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Für Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen entfällt die Teilnehmergebühr bzw. der Organisationsbeitrag

Rücktritt:

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Tourenleiter und Michael Fuoss unverzüglich von seiner Nicht-Teilnahme zu informieren. Bei Rücktritt bis zum Anmeldeschluss wird der volle Teilnehmerbeitrag zurückbezahlt. Bei Rücktritt danach werden alle entstandenen Kosten vom Teilnehmer zurückverlangt, mindestens verfällt jedoch die Anmeldegebühr.

Vermittlung von Leistungen:

Wenn im Rahmen der Touren Transportleistungen oder Unterkünfte gebucht werden, so tritt der DAV lediglich als Vermittler auf. Alle Verträge kommen direkt zwischen dem Teilnehmer und dem vermittelten Leistungsträger zu Stande. Der Teilnehmer ist deshalb auch für Stornokosten direkt verantwortlich. Eine entsprechende Versicherung sollte deshalb bei Fernreisen vom Teilnehmer abgeschlossen werden.